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HydroVibes GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen der HydroVibes GmbH, In der Specki 3, 9494 Schaan, Fürstentum Liechtenstein („HydroVibes“, „wir“ oder „uns“), und ihren Kunden über die Lieferung von Waren sowie damit zusammenhängende Leistungen.

Diese AGB gelten insbesondere für Verträge, die aufgrund persönlicher oder digitaler Beratung, individueller Offerten, per E-Mail, über die Website von HydroVibes oder über sonstige von HydroVibes angebotene Vertriebswege zustande kommen.

Das Angebot von HydroVibes richtet sich sowohl an Verbraucher als auch an Unternehmer.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die einen Vertrag überwiegend zu Zwecken abschliesst, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen eines Unternehmers gelten nur, wenn HydroVibes ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

Individuelle Vereinbarungen in einer Offerte, Auftragsbestätigung oder sonstigen ausdrücklichen Vereinbarung zwischen HydroVibes und dem Kunden gehen diesen AGB im Falle eines Widerspruchs vor.

§ 2 Anbieter und Vertragspartner

Vertragspartner des Kunden ist:

HydroVibes GmbH

In der Specki 3

9494 Schaan

Fürstentum Liechtenstein

Handelsregisternummer: FL-0002.761.382-7

E-Mail: info@hydrovibes.ch

HydroVibes handelt gegenüber dem Kunden als eigenständiger Verkäufer und Vertragspartner.

Hersteller, Lieferanten, Installationsunternehmen und sonstige beteiligte Unternehmen werden nicht allein aufgrund ihrer Mitwirkung an der Vertragsabwicklung Vertragspartner des Kunden hinsichtlich des Kaufvertrags mit HydroVibes.

Für Installationsleistungen gilt § 9.

§ 3 Vertragsgegenstand

HydroVibes vertreibt insbesondere Produkte und Systeme zur Wasseraufbereitung sowie damit zusammenhängende Produkte.

HydroVibes vertreibt unter anderem Produkte der Dropvital AG. Soweit HydroVibes Produktbeschreibungen, technische Daten, Broschüren, Abbildungen oder sonstige Herstellerinformationen verwendet, beruhen diese auf den vom jeweiligen Hersteller zur Verfügung gestellten Informationen.

Der konkrete Vertragsgegenstand, die Produktausführung, der Kaufpreis sowie der Umfang der von HydroVibes geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen individuellen Offerte und der Auftragsbestätigung.

HydroVibes kann im Zusammenhang mit dem Verkauf insbesondere die Lieferung sowie die Kontaktaufnahme und Terminabstimmung mit einem geeigneten Installationsunternehmen organisieren bzw. koordinieren.

Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, ist die eigentliche Installationsleistung nicht Bestandteil des zwischen HydroVibes und dem Kunden geschlossenen Kaufvertrags. Für die Installation gilt § 9.

Die vertriebenen Systeme zur technischen Wasseraufbereitung sind keine Medizinprodukte und dienen nicht der Diagnose, Behandlung, Heilung oder Prävention von Krankheiten. HydroVibes sichert keine individuellen gesundheitlichen Wirkungen zu.

Ein besonderer, vom Kunden vorgesehener Verwendungszweck oder besondere technische Anforderungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie HydroVibes vor Vertragsschluss mitgeteilt und von HydroVibes ausdrücklich bestätigt wurden.

§ 4 Produktinformationen, Beratung und Vertragsschluss

Produktdarstellungen, Broschüren, technische Unterlagen, Website-Inhalte, Beratungsgespräche und sonstige allgemeine Produktinformationen stellen grundsätzlich kein verbindliches Vertragsangebot von HydroVibes dar.

HydroVibes kann dem Kunden nach einer Anfrage oder Beratung eine individuelle Offerte übermitteln.

Die Offerte kann innerhalb der darin angegebenen Gültigkeitsdauer angenommen werden. Soweit in der Offerte nichts anderes bestimmt ist, stellt deren Annahme durch den Kunden eine verbindliche Bestellung dar.

Der Vertrag zwischen HydroVibes und dem Kunden kommt mit der schriftlichen oder elektronischen Auftragsbestätigung durch HydroVibes zustande.

HydroVibes ist berechtigt, vor der Auftragsbestätigung insbesondere Produktverfügbarkeit, Liefermöglichkeiten, technische Umsetzbarkeit sowie erkennbare Installationsvoraussetzungen zu prüfen.

Nach Zustandekommen des Vertrags wird die vereinbarte Anzahlung gemäss § 6 fällig. HydroVibes ist berechtigt, die Bestellung beim Hersteller oder Lieferanten erst nach vollständigem Eingang der vereinbarten Anzahlung auszulösen.

Angaben über Eigenschaften, Leistung oder Wirkungsweise eines Produkts begründen nur dann eine selbständige Garantie von HydroVibes, wenn HydroVibes dies ausdrücklich und schriftlich als eigene Garantie bezeichnet.

Individuelle Vereinbarungen in der Offerte oder Auftragsbestätigung haben im Falle eines Widerspruchs Vorrang vor diesen AGB.

§ 5 Preise und zusätzliche Kosten

Es gelten die in der jeweiligen individuellen Offerte bzw. Auftragsbestätigung angegebenen Preise.

Preise werden in der jeweils angegebenen Währung ausgewiesen.

Die Offerte weist aus, welche Liefer-, Versand- oder sonstigen Zusatzkosten vom Kunden zu tragen sind.

Kosten für die Installation sind, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, nicht Bestandteil des Kaufpreises von HydroVibes.

Die Installationskosten werden aufgrund eines gesonderten Vertrags zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Installationsunternehmen von diesem unmittelbar gegenüber dem Kunden abgerechnet.

Allfällige Steuern, Zölle, Einfuhrabgaben oder sonstige öffentlich-rechtliche Abgaben werden entsprechend den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen bzw. den Angaben in der Offerte behandelt.

Preisänderungen nach Zustandekommen des Vertrags haben grundsätzlich keinen Einfluss auf den bereits vereinbarten Kaufpreis, soweit keine zulässige abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

§ 6 Zahlungsbedingungen

Soweit in der jeweiligen Offerte oder Auftragsbestätigung nichts Abweichendes vereinbart wird, beträgt die Anzahlung 50 % des vereinbarten Kaufpreises.

Die Anzahlung wird mit Zustandekommen des Vertrags und entsprechender Rechnungsstellung fällig.

HydroVibes ist berechtigt, die Bestellung beim Hersteller oder Lieferanten sowie weitere mit der Auftragsausführung verbundene Massnahmen bis zum vollständigen Eingang der Anzahlung zurückzustellen.

Die verbleibenden 50 % des Kaufpreises werden am Tag der Installation des gelieferten Systems in Rechnung gestellt und sind innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen.

Die gesonderte Abrechnung der Installationsleistung durch das Installationsunternehmen hat keinen Einfluss auf die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung des Kaufpreises an HydroVibes.

Ist für das erworbene Produkt keine Installation vorgesehen oder erforderlich, werden die verbleibenden 50 % mit Lieferung bzw. Übergabe der Ware in Rechnung gestellt und sind innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.

Verzögert sich die Installation aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, insbesondere aufgrund einer vom Kunden gewünschten Terminverschiebung, fehlender Zugänglichkeit des Installationsortes, fehlender Mitwirkung oder nicht rechtzeitig geschaffener technischer Voraussetzungen, ist HydroVibes berechtigt, den Restbetrag nach Ablauf einer dem Kunden mitgeteilten angemessenen Frist nach Lieferung bzw. Bereitstellung der Ware in Rechnung zu stellen.

Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bei nicht oder mangelhaft erbrachter Leistung bleiben unberührt.

Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. HydroVibes kann weitere noch ausstehende Leistungen nach Massgabe der gesetzlichen Voraussetzungen zurückhalten.

§ 7 Lieferung und Lieferzeiten

Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene und von HydroVibes bestätigte Lieferadresse.

Die Ware kann unmittelbar durch den Hersteller, insbesondere die Dropvital AG, oder durch einen vom Hersteller bzw. HydroVibes beauftragten Transport- oder Logistikdienstleister an den Kunden geliefert werden.

Eine unmittelbare Lieferung durch den Hersteller ändert nichts daran, dass HydroVibes hinsichtlich des Kaufvertrags Vertragspartner des Kunden bleibt.

Angegebene Lieferzeiten und Liefertermine sind grundsätzlich voraussichtliche Angaben, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.

Lieferfristen beginnen grundsätzlich erst, wenn:

a. die vereinbarte Anzahlung vollständig eingegangen ist und

b. alle für Bestellung und Lieferung erforderlichen Angaben und technischen Einzelheiten geklärt sind.

HydroVibes informiert den Kunden über wesentliche bekannt gewordene Lieferverzögerungen.

Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

Ist ein bestelltes Produkt endgültig nicht verfügbar oder kann die Lieferung endgültig nicht erbracht werden, informiert HydroVibes den Kunden unverzüglich. Soweit keine andere Lösung vereinbart wird, werden auf die nicht erbringbare Leistung geleistete Zahlungen nach Massgabe der gesetzlichen Vorschriften zurückerstattet.

Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden wegen Lieferverzugs oder Nichtlieferung bleiben unberührt.

§ 8 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, HydroVibes sämtliche für Beratung, Bestellung, Lieferung und Koordination der Installation erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäss zur Verfügung zu stellen.

Der Kunde hat insbesondere richtige Kontakt-, Rechnungs- und Lieferdaten anzugeben und HydroVibes Änderungen unverzüglich mitzuteilen.

Soweit technische Angaben über bestehende Leitungen, Anschlüsse, Bypass-Systeme, Platzverhältnisse oder sonstige bauliche Gegebenheiten erforderlich sind, hat der Kunde deren Feststellung bzw. Überprüfung zu ermöglichen.

Der Kunde hat dem Installationsunternehmen zum vereinbarten Zeitpunkt Zugang zum Installationsort zu ermöglichen.

Die erforderlichen technischen und baulichen Voraussetzungen für eine fachgerechte Installation sind vom Kunden sicherzustellen, soweit deren Herstellung nicht ausdrücklich Gegenstand eines gesonderten Vertrags mit dem Installationsunternehmen ist.

Stellt das Installationsunternehmen fest, dass eine fachgerechte Installation aufgrund bestehender technischer oder baulicher Gegebenheiten nicht möglich ist, kann die Installation bis zur Behebung dieser Umstände verschoben werden.

§ 9 Installation

Produkte, die einen festen Anschluss an das Wassersystem erfordern, sind durch entsprechend qualifizierte Fachpersonen bzw. Fachbetriebe zu installieren.

HydroVibes kann dem Kunden die Kontaktaufnahme und organisatorische Koordination mit einem geeigneten Installationsunternehmen erleichtern.

Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, ist die Installation nicht Bestandteil des Kaufvertrags zwischen HydroVibes und dem Kunden.

Der Vertrag über die Installationsleistung kommt unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Installationsunternehmen zustande.

Das Installationsunternehmen stellt seine Leistungen dem Kunden unmittelbar in Rechnung. Der Kunde bezahlt die Installationskosten unmittelbar an das Installationsunternehmen.

Das jeweilige Installationsunternehmen ist für die fachgerechte Durchführung der von ihm übernommenen Installationsarbeiten verantwortlich.

HydroVibes übernimmt keine Verantwortung für eigenständige Pflichtverletzungen des Installationsunternehmens, soweit HydroVibes hierfür nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften selbst einzustehen hat.

Vor bzw. während der Installation sind bestehende Leitungen, Anschlüsse, Bypass-Systeme und sonstige für die Installation relevante Einrichtungen durch den ausführenden Fachbetrieb entsprechend den technischen Anforderungen zu überprüfen.

Festgestellte Mängel oder erforderliche Anpassungen an bestehenden Installationen, Leitungen, Anschlüssen oder Bypass-Systemen sind nicht Bestandteil des Kaufpreises für das von HydroVibes gelieferte Produkt.

Hierdurch erforderliche Zusatzarbeiten können vom Installationsunternehmen nach entsprechender Vereinbarung mit dem Kunden gesondert berechnet werden.

Schäden oder Funktionsstörungen, die nachweislich ausschliesslich auf eine fehlerhafte Installation, ungeeignete bestehende Installationen oder sonstige technische bzw. bauliche Gegebenheiten zurückzuführen sind, stellen nicht allein deshalb einen Mangel des von HydroVibes gelieferten Produkts dar.

§ 10 Prüfung der Lieferung und Transportschäden

Der Kunde wird gebeten, die Ware nach Erhalt auf erkennbare Transport- oder Lieferschäden zu überprüfen.

Erkennbare Transportschäden sollten möglichst unmittelbar gegenüber dem Transportdienstleister dokumentiert und HydroVibes zeitnah mitgeteilt werden.

Bei einer Mängelmeldung kann HydroVibes den Kunden bitten, eine Beschreibung des Mangels sowie, soweit zumutbar, Fotos oder sonstige zur Beurteilung erforderliche Informationen bereitzustellen.

Verbraucher verlieren ihre gesetzlichen Gewährleistungs- oder Mängelrechte nicht allein dadurch, dass sie erkennbare Schäden nicht unmittelbar melden.

Gegenüber Unternehmern bleiben anwendbare gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten unberührt.

§ 11 Gewährleistung und Mängelrechte

Für Mängel der von HydroVibes verkauften Produkte gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

HydroVibes bleibt als Verkäufer Ansprechpartner des Kunden für die gesetzlichen Mängelrechte aus dem Kaufvertrag.

Gesetzliche Gewährleistungsrechte gegenüber HydroVibes sind von einer freiwilligen Herstellergarantie des jeweiligen Herstellers zu unterscheiden.

Im Falle eines behaupteten Produktmangels ist HydroVibes berechtigt, die zur Prüfung des Mangels erforderlichen Informationen anzufordern und eine angemessene technische Prüfung des Produkts bzw. der Anlage zu ermöglichen.

Schäden oder Funktionsstörungen, die nachweislich auf unsachgemässe Nutzung, nicht fachgerechte Installation, eigenmächtige Veränderungen oder die Missachtung von Bedienungs- oder Wartungsvorgaben zurückzuführen sind, begründen keine Mängelansprüche gegen HydroVibes, soweit der betreffende Umstand für den Mangel ursächlich ist und ein Ausschluss nach dem anwendbaren Recht zulässig ist.

Zwingende gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.

§ 12 Freiwillige Herstellergarantie von Dropvital

Für bestimmte von HydroVibes vertriebene Produkte gewährt die Dropvital AG nach Massgabe ihrer jeweiligen Garantiebedingungen eine freiwillige Herstellergarantie.

Nach den HydroVibes derzeit vorliegenden Herstellerbedingungen beträgt diese freiwillige Herstellergarantie:

bei Trinkwasseranlagen: 5 Jahre;

bei Hauswasseranlagen: 5 bis 20 Jahre, abhängig von der jeweiligen Gehäuseart.

Die Herstellergarantie erstreckt sich nach den derzeitigen Herstellerbedingungen grundsätzlich auf Material- und Herstellungsfehler bei sachgemässer Nutzung und ordnungsgemässer Wartung.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Herstellergarantie ist insbesondere die Einhaltung der vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungsintervalle und sonstigen Garantiebedingungen.

Einbau-, Ausbau-, Demontage- und Folgekosten sind nach den derzeitigen Herstellerbedingungen grundsätzlich nicht Bestandteil der freiwilligen Herstellergarantie.

Für den konkreten Umfang, die Dauer, Voraussetzungen, Ausschlüsse und Abwicklung der Herstellergarantie sind die für das jeweilige Produkt geltenden Garantiebedingungen der Dropvital AG massgeblich.

HydroVibes gewährt keine eigene, über die gesetzlichen Mängelrechte hinausgehende Produktgarantie, sofern eine solche nicht ausdrücklich und schriftlich als Garantie von HydroVibes bezeichnet wird.

Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden gegenüber HydroVibes werden durch eine Herstellergarantie von Dropvital nicht eingeschränkt.

§ 13 Wartung und sachgemässe Verwendung

Der Kunde hat die mit dem jeweiligen Produkt bereitgestellten Bedienungs-, Sicherheits- und Wartungshinweise zu beachten.

Die ordnungsgemässe Funktion der Anlage kann die Einhaltung bestimmter technischer Voraussetzungen sowie der vorgeschriebenen Wartungsintervalle erfordern.

Für die Aufrechterhaltung der freiwilligen Herstellergarantie von Dropvital sind die jeweils geltenden Wartungsanforderungen des Herstellers zu beachten.

Die Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Wartungsintervalle kann nach den Garantiebedingungen des Herstellers zum Verlust freiwilliger Garantieansprüche führen.

Der Kunde sollte durchgeführte Wartungen sowie Filter-, Kartuschen- oder sonstige vorgeschriebene Wechsel dokumentieren und entsprechende Nachweise aufbewahren.

§ 14 Eigentumsvorbehalt

Die von HydroVibes verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von HydroVibes, soweit ein Eigentumsvorbehalt nach dem jeweils anwendbaren Recht wirksam vereinbart und begründet werden kann.

Zwingende gesetzliche Vorschriften über die Begründung, Registrierung oder Wirksamkeit eines Eigentumsvorbehalts bleiben unberührt.

§ 15 Haftung

HydroVibes haftet nach den zwingenden gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in allen sonstigen Fällen, in denen eine Haftung gesetzlich nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden darf.

Für vorsätzlich oder grob fahrlässig durch HydroVibes verursachte Schäden haftet HydroVibes nach Massgabe der gesetzlichen Vorschriften.

Soweit gesetzlich zulässig, haftet HydroVibes bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden.

HydroVibes haftet für eigene Beratungsleistungen und eigene vertragliche Zusagen nach Massgabe der anwendbaren gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen.

HydroVibes übernimmt keine eigenständige Garantie für Herstellerangaben, soweit diese nicht ausdrücklich als eigene Garantie oder Zusicherung von HydroVibes übernommen wurden. Eine gesetzliche Verantwortlichkeit von HydroVibes für von HydroVibes gegenüber dem Kunden verwendete Produktinformationen bleibt unberührt.

Für eigenständige Pflichtverletzungen eines Installationsunternehmens, das aufgrund eines gesonderten Vertrags unmittelbar gegenüber dem Kunden tätig wird, haftet HydroVibes nicht, soweit HydroVibes hierfür nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften selbst einzustehen hat.

Die Haftung nach zwingendem Produkthaftungsrecht sowie sonstige gesetzlich nicht ausschliessbare Ansprüche bleiben unberührt.

§ 16 Höhere Gewalt und sonstige nicht beeinflussbare Ereignisse

Ereignisse ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs von HydroVibes können zu einer Verzögerung der Vertragserfüllung führen.

Hierzu können insbesondere Naturereignisse, behördliche Massnahmen, erhebliche Störungen von Transportwegen, Arbeitskämpfe, unvorhersehbare Lieferkettenstörungen oder vergleichbare Ereignisse gehören.

HydroVibes wird den Kunden über erhebliche bekannt gewordene Verzögerungen informieren.

Soweit gesetzlich zulässig, verlängern sich betroffene Leistungsfristen angemessen um die Dauer der Behinderung.

Zwingende gesetzliche Rücktritts-, Erstattungs-, Schadenersatz- und sonstige Verbraucherrechte bleiben unberührt.

§ 17 Widerrufs- und Rücktrittsrechte

Verbrauchern stehen die nach dem jeweils anwendbaren zwingenden Recht bestehenden Widerrufs-, Rücktritts- oder vergleichbaren Verbraucherrechte zu.

Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, informiert HydroVibes den Verbraucher in einer gesonderten Widerrufsbelehrung über Voraussetzungen, Fristen, Ausübung und Rechtsfolgen des Widerrufs.

Gesetzliche Ausnahmen vom Widerrufsrecht bleiben unberührt.

Unternehmern steht kein gesetzliches Verbraucher-Widerrufsrecht zu, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

§ 18 Datenschutz

HydroVibes verarbeitet personenbezogene Daten entsprechend den anwendbaren Datenschutzvorschriften und der Datenschutzerklärung von HydroVibes.

Soweit dies für die Vertragsdurchführung erforderlich ist, können notwendige personenbezogene Daten, insbesondere an Hersteller, Lieferanten, Transport- und Logistikunternehmen sowie das vom Kunden beauftragte Installationsunternehmen übermittelt werden.

Dies kann insbesondere erforderlich sein, um Direktlieferung, Terminabstimmung, Installation, Wartung, Service oder die Bearbeitung eines Gewährleistungs- bzw. Garantiefalls zu ermöglichen.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von HydroVibes.

§ 19 Geistiges Eigentum und Herstellerunterlagen

Rechte an Marken, Logos, Produktbezeichnungen, Bildern, Broschüren, technischen Unterlagen und sonstigen geschützten Materialien verbleiben beim jeweiligen Rechteinhaber.

Insbesondere die Marke Dropvital sowie von Dropvital bereitgestellte Produktinformationen und Materialien bleiben dem jeweiligen Rechteinhaber zugeordnet.

Die Bereitstellung solcher Unterlagen an den Kunden begründet keine über den Informations- und Vertragszweck hinausgehenden Nutzungsrechte.

Eine Vervielfältigung, Veränderung, Veröffentlichung oder gewerbliche Weiterverwendung solcher Materialien ist nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen oder mit Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers zulässig.

§ 20 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte bei Unternehmern

Unternehmer können gegen Forderungen von HydroVibes nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Ein Zurückbehaltungsrecht eines Unternehmers kann nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden, soweit gesetzlich zulässig.

Zwingende gesetzliche Rechte sowie die Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.

§ 21 Anwendbares Recht

Für Verträge zwischen HydroVibes und dem Kunden gilt grundsätzlich das Recht des Fürstentums Liechtenstein unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), soweit eine solche Rechtswahl zulässig ist.

Bei Verbrauchern führt diese Rechtswahl nicht dazu, dass ihnen der Schutz zwingender Bestimmungen desjenigen Rechts entzogen wird, das ohne diese Rechtswahl nach den anwendbaren Kollisionsnormen massgeblich wäre.

§ 22 Gerichtsstand

Für Verbraucher gelten die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, ist für sämtliche Streitigkeiten zwischen HydroVibes und Unternehmern aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Schaan, Fürstentum Liechtenstein, ausschliesslicher Gerichtsstand.

§ 23 Schlussbestimmungen

Für einen Vertrag gilt grundsätzlich diejenige Fassung dieser AGB, die bei Abschluss des jeweiligen Vertrags wirksam in diesen einbezogen wurde.

Eine spätere Änderung der veröffentlichten AGB ändert bereits abgeschlossene Verträge nicht, soweit keine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt, soweit gesetzlich zulässig.

An die Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die anwendbaren gesetzlichen Vorschriften. Gleiches gilt für unbeabsichtigte Regelungslücken.